Brandschutzklappen prüfen in Graz – jährlich, einzeln, mit Protokoll.
Brandschutzklappen halten Feuer und Rauch davon ab, sich über die Lüftungskanäle durch das Gebäude zu ziehen. Damit sie das im Ernstfall tun, müssen sie regelmäßig geprüft werden – nach ÖNORM H 6031 mindestens einmal jährlich, dokumentiert je Klappe.
Was eine Brandschutzklappe tut
Eine Lüftungsanlage verbindet Räume miteinander, die brandschutztechnisch getrennt sein sollen. Ein Kanal, der durch eine Brandabschnittswand führt, ist im Brandfall genau der Weg, den Rauch und Feuer nehmen. Die Brandschutzklappe sitzt an dieser Stelle und schließt selbsttätig, sobald es zu heiß wird oder die Brandmeldeanlage sie auslöst.
Das Bauteil gehört damit zum baulichen Brandschutz, nicht zur Lüftungstechnik im engeren Sinn. Die Klassifizierung – etwa EI 90 nach europäischer Bezeichnung, früher K 90 – gibt an, wie lange die Klappe dem Feuer standhält. Was nützt die beste Klassifizierung, wenn das Klappenblatt klemmt? Nichts. Genau deshalb die jährliche Funktionsprobe.
Wie oft geprüft werden muss
Grundlage ist die ÖNORM H 6031. Sie sieht eine wiederkehrende Funktions- und Sichtprüfung im Abstand von längstens einem Jahr vor. Davon unabhängig gilt für die Lüftungsanlage als Ganzes die Prüfpflicht nach § 13 der Arbeitsstättenverordnung. Beides greift ineinander, ist aber nicht dasselbe.
| Was | Intervall | Grundlage |
|---|---|---|
| Brandschutzklappe, Funktions- und Sichtprüfung | mindestens jährlich | ÖNORM H 6031 |
| Lüftungs- und Klimaanlage, Prüfung | mindestens jährlich, längstens 15 Monate | § 13 AStV |
| Kontrolle und Reinigung, laufend | nach Nutzung und Bedarf | § 27 Abs. 8 AStV |
| Aufbewahrung der Befunde | 3 Jahre | § 13 AStV |
Was wir bei jeder Klappe prüfen
- Auslösung und einwandfreies Schließen des Klappenblattes, mehrfache Funktionsprobe
- elektrische Fernauslösung über die Brandmeldeanlage, sofern vorhanden
- Endschalter und Stellungsanzeigen „offen“ und „geschlossen“
- Zustand von Klappenblatt, Lagerung und Dichtungen
- Freigängigkeit des Auslösemechanismus und Rückstellung in Betriebsstellung
- Zugänglichkeit über die Revisionsöffnung und Kennzeichnung der Klappe
- Eintrag in die Klappenliste mit Standort, Typ und Ergebnis
Was uns in der Praxis am häufigsten begegnet
Die Klappe, die nicht mehr zugänglich ist, weil davor eine abgehängte Decke, ein Regal oder eine Trockenbauwand entstanden ist. Der Auslösemechanismus, der über Jahre nie bewegt wurde und deshalb schwergängig ist. Die fehlende Kennzeichnung, sodass beim nächsten Termin niemand weiß, welche Klappe im Protokoll welche im Gebäude ist. Und Klappenlisten, die ein Umbau überholt hat, ohne dass es jemand nachgetragen hätte.
Nichts davon ist dramatisch, solange es bei der Prüfung auffällt. Alles davon ist ein Problem, wenn es zum ersten Mal im Schadensfall auffällt.
Warum ein auffällig niedriger Preis je Klappe kein Schnäppchen ist
Eine ordentliche Prüfung braucht Zeit je Klappe: hinkommen, Revisionsöffnung öffnen, mehrfach auslösen, zurückstellen, dokumentieren. Wer sehr günstig anbietet, kann diese Zeit nicht aufwenden.
Eine nicht fachgerecht durchgeführte Prüfung ist schlechter als gar keine. Ohne Protokoll wissen Sie, dass Sie ein offenes Thema haben. Mit einem wertlosen Protokoll glauben Sie, es erledigt zu haben – bis es darauf ankommt.
Wie es bei uns abläuft
Wir sehen uns zuerst an, wie viele Klappen im Objekt sitzen und wo. Gibt es keine Klappenliste, legen wir sie an – das ist einmal Arbeit und danach die Grundlage für jedes weitere Jahr. Geprüft wird Klappe für Klappe, protokolliert ebenso. Sie bekommen ein Protokoll, mit dem Sie vor Behörde und Versicherung bestehen, und im Folgejahr eine Erinnerung, bevor die Frist läuft.
Abgerechnet wird je Klappe. Im Wartungspaket Premium sind fünf Klappen enthalten.
Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Welche Vorschriften auf Ihr Objekt konkret zutreffen, hängt von Gebäude, Anlage und Nutzung ab. Die übrigen Pflichten stehen unter Betreiberpflichten.
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WHK